Nach 10 Tagen schien ein telefonisches Nachfragen angebracht und notwendig zu sein, um in dringlicher Angelegenheit einen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Unverhältnismässigkeit / Schädlichkeit und Anpassung der Covid-19-Massnahmen zu erreichen.

 

Tatsächlich versprach man am frühen Montagmorgen am Telefon, dass man sich nun unmittelbar des Antrags annehmen werde.

 

Am Dienstag, dem 28.4.2020, erliess das Bundesverwaltungsgericht folgende Zwischenverfügung, indem sie den Bundesrat ersuchte, eine Vernehmlassung einzureichen.

 

Hier die gesamte Verfügung: 



Am 29.4.2020 lockerte der Bundesrat (trotz einem Anstieg der Infektionsrate!) die Covid-19-Bestimmungen - zurecht.

 

Was die eingerechte Beschwerde betrifft, gilt es zu bedenken, patriotisch 800 Franken in die Hand zu nehmen, und gleichzitig in dringlichster, die Nation destabilisierender Situation nach zwölf Tagen des Wartens und bei ungewissem Ausgang, nochmals eine unbekannte zukünftige Anzahl Tage vorbeiziehen zu sehen, ein Bestehen auf der Beschwerde abzuwägen.

 

Erwähnt ist zugleich ein Befremden, dass das Gericht dieses Anliegen im Interesse der Gesamtbevölkerung mit zeitlichen und ökonomischen Hürden. Inwieweit es seitens Gericht angemessen, zwinged oder anderweitig motiviert war, in dieser Angelegenheit Hürden einzubauen, können Fachleute beurteilen.


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